Regeln der Heilmittelrichtlinie für Physiotherapie - Was
Sie als gesetzlich Versicherter wissen müssen
1. Gültigkeit eines Rezeptes:•Die erste Behandlung muss spätestens 4 Wochen nach Rezeptdatum stattfinden•Ausnahme: der Arzt vermerkt auf dem Rezept einen späteren Behandlungsbeginn2. Rezeptunterbrechung:•zwischen 2 Terminen dürfen höchstens 14 Tage liegen•in Ausnahmefällen (Therapeut oder Patient Krank oder Urlaub) gelten Sonderregelungen•aber länger wie 4 Wochen Unterbrechung werden von den Krankenkassen auf keinen Fall akzeptiert3. Gesetzliche Zuzahlung:•der Gesetzgeber verlangt nach SGB V§32 von gesetzlich Versicherten einen Zuzahlung zu jeder Heilmittelverordnung•dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:•10 Euro pro Rezept•10% vom Gesamtwert des Rezeptes4. Termine:•wir arbeiten nur nach Terminvergabe•darum bitten wir Sie Termine mindestens 12h vorher (telefonisch, per Mail, oder mit hinterlassen einer Nachricht) abzusagen•ist dies nicht der Fall, müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen