2. Rezeptunterbrechung:
• zwischen 2 Terminen dürfen höchstens 14 Tage liegen
• in Ausnahmefällen (Therapeut oder Patient Krank oder Urlaub) gelten Sonderregelungen
• aber länger wie 4 Wochen Unterbrechung werden von den Krankenkassen auf keinen Fall
akzeptiert
3. Gesetzliche Zuzahlung:
• der Gesetzgeber verlangt nach SGB V§32 von gesetzlich Versicherten einen Zuzahlung
zu jeder Heilmittelverordnung
• dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
• 10 Euro pro Rezept + 10% vom Gesamtwert des Rezeptes
(Außnahmen vorbehalten - Nachweis erforderlich)
0741 / 94 24 74 74
Wilhelmstraße 3, 78628 Rottweil
4. Termine:
• wir arbeiten nur nach Terminvergabe
• darum bitten wir Sie Termine mindestens 12h vorher (telefonisch, per Mail, oder mit
hinterlassen einer Nachricht) abzusagen
• ist dies nicht der Fall, müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen
Aktuelle Corona-
Verordnung des Landes
Baden-Württemberg
•
Kommen Sie ausschließlich
gesund zur Behandlung
•
Warten Sie bitte im Auto oder
vor der Tür bis zum Beginn
der Behandlung
•
Benutzen Sie bitte das
Desinfektionsmittel
•
Halten Sie den empfohlenen
Mindesabstand von 1,50
Meter ein
Euer Praxis - Team